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Lift Journal 3/2005, S.34:

Ammann & Rottkord setzt deutschlandweit Klärung durch. A5000 ohne Einschränkungen einsetzbar

Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Zulassungsbedingungen für den baumustergeprüften Plattformaufzug CIBESA5000 (or-SKCM-oSso) stark vereinfacht. Probleme beim Betrieb dieser Anlage vor allem im öffentlichen Raum gehören damit der Vergangenheit an.

Bisher hatten amtliche überwachungsstellen den Einbau einer Schlüsselschaltung sowie Zusatzbeschilderung mit der Aufschrift "Benutzung für Behinderte und eine Begleitperson" gefordert. Eine freie und unbeaufsichtigte Nutzung des Aufzugs war damit praktisch ausgeschlossen.

Der A5000 ist ein spindelbetriebener Aufzug mit selbsttragendem Schacht, konstruiert, um Rollstuhlbenutzern oder anderen Personen die einfache und selbstständige Erschließung mehrerer Stockwerke zu ermöglichen. Im Unterschied zu konventionellen Aufzügen wird er in einem Kassettenschacht aus lackierbarem Blech oder gehärtetem Glas installiert. Ein separater Maschinenraum und eine Schachtgrube sind nicht erforderlich.

In Schweden werden jedes Jahr ca. 700 solcher Plattformlifte im öffentlichen Bereich errichtet, seit den frühen 80ern alle ohne eine Forderung der Schlüsselschaltung. Der Benannten Stelle DNV (Det Norske Veritas, europäische Benannte Stelle) sind laut einem Schreiben vom 18. Oktober 2004 keine Vorfälle oder Unfälle bekannt, die durch den Betrieb eines Plattformlifts ohne Schlüsselschaltung in öffentlichen Gebäuden verursacht wurden.

Der Aufzug entspricht dem neuesten Stand der Technik, er ist EG-weit zugelassen, auf Basis der Europäischen Maschinenrichtlinie g8/37/EC. Er hat eine ständig zu betätigende Steuerung (Totmannsteuerung), welche den Lift sofort stoppen lässt, wenn der Schalter losgelassen wird, einen Not-Halte-Knopf, einen Alarm-Knopf sowie ein Notruftelefon. Außerdem ist eine Überladevorrichtung installiert.

Jetzt konnte Ammann & Rottkord GmbH (Telgte), die seit über zehn Jahren den Lift einsetzt, die entscheidende Änderung erreichen: Der Einbau eines Schlüsselschalters ist laut ministeriellem Schreiben nicht mehr notwendig. Auch ist die Nutzung des Aufzugs nicht länger nur Behinderten vorbehalten. Die zuständigen TÜV-Stellen wurden bereits durch die Behörde über die Anderung informiert. Die Regelung gilt im Grundsatz auch in den übrigen Bundesländern.

Weitere Informationen: www.ammann-rottkord.de

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