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Förderprogramme

Hier erhalten Sie Informationen über die uns bekannten möglichen Förderprogrammen für den Einbau von einigen unserer Produkte. Wir erheben mit dieser Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit und übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit bzw. Aktualität der Informationen. Wir bitten Sie, sich jeweils VOR Beginn des Projekts mit der zuständigen Institution in Verbindung zu setzen, um die genauen Konditionen abzufragen und abzuklären, ob Ihr konkretes Projekt förderungsfähig ist. Wir sind ständig bestrebt diese Liste zu aktualisieren und zu erweitern.

1. Programm "Wohnraum Modernisieren" der KfW Bankengruppe für Gebäude mit wohnwirtschaftlicher Nutzung
Mehr dazu lesen (pdf-Download)

2. Programme "Sozial investieren" und "Kommunal Investieren" der KfW Bankengruppe speziell für soziale bzw. kommunale Träger
Unter anderem für den Einbau eines unserer Produkte können gemeinnützige Organisationsformen (einschließlich Kirchen) oder kommunale Träger bei der KfW Bankengruppe zinsgünstige Kredite beantragen. Möglich ist dies unter den Programmen "Sozial investieren (Programmnummer: 147)" oder "Kommunal investieren (Programmnummer: 148)". Zu beachten ist, dass hierfür VOR Beginn des Vorhabens bei der Hausbank ein Antrag gestellt werden muss.

3. Programm "Förderung von investiven Maßnahmen" des Landes NRW:
Das Land NRW gewährt unter anderem für bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand zinsgünstige Darlehen. Ansprechpartner sind die zuständigen Ämter für Wohnungswesen bzw. die Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen. Die genauen Richtlinien und Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Förderdatenbank (dort brauchen Sie bei der Förderrecherche nur den Suchbegriff "BestandsInvest" eingeben und gelangen dann zu den Richtlinien: "Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand (RL BestandsInvest)").

4.Zuschüsse durch die Pflegekasse:
Bei der Pflegekasse kann die Übernahme der Kosten in Höhe von max. 2.557,00 Euro beantragt werden. Allerdings muss der Betroffene einen Eigenanteil in Höhe von 10% der Kosten übernehmen, höchstens jedoch 50 Prozent seiner monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Existieren keine eigenen Einnahmen oder übersteigen die Kosten für die Anlage den max. Zuschuss um mind. den zu übernehmenden Eigenanteil, so wird der max. Zuschuss von 2.557,00 Euro gewährt. Voraussetzung für den Zuschuss ist generell, dass die betreffende Person in einer Pflegestufe ist. Zu beachten ist darüber hinaus, dass der Antrag mit der Pflegekasse abgeklärt werden muss BEVOR die Anlage eingebaut wird, denn nachträglich werden diese Zuschüsse nicht bewilligt.

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