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Barrierefrei dank Plattformaufzug: Nelson-Mandela-Schule in Hamburg

 

Im Rahmen der Förderung von Inklusion und zur Schaffung von Barrierefreiheit hat sich das Gebäudemanagement in Hamburg für den Neubau des zweigeschossigen Klassengebäudes der Nelson-Mandela-Schule für die Ausstattung mit einem behindertengerechten Plattformaufzug entschieden. Im November 2019 wurde die Errichtung eines Plattformaufzugs öffentlich ausgeschrieben und wir haben den Zuschlag für diese Ausschreibung erhalten.

Der Grundstein für das neue Schulgebäude wurde Ende 2019 gelegt, der Baufortschritt verzögerte sich allerdings durch die Corona-Pandemie. Acht neue Klassenräume für rund 200 Schüler umfasst der zweigeschossige Neubau. Das Besondere: Das Schulhaus ist fast vollständig aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz gefertigt.  Die Nutzung von Fernwärme und ein Wassersparkonzept sorgen für Nachhaltigkeit im Gebäude.

Um auch Schülern und anderen Personen, die in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind, eine Möglichkeit zu geben, komfortabel in das obere Geschoss zu gelangen, verbindet nun ein Plattformaufzug die beiden Etagen und überwindet dabei eine Förderhöhe von 3,65 m. Der Plattformaufzug wurde in einem bauseitig erstellten Schacht eingebaut, verfügt über eine Plattformgröße von 1100 x 1500 mm und ist mit zwei Einfachschwingtüren mit großen Sichtfenstern und elektrisch betriebenen Türöffnern ausgestattet. Im Notfall kann über ein Notrufsystem mit automatischer Anwahl Hilfe angefordert werden. Mittels GSM-Modul ist das Notrufsystem direkt mit dem Mobilfunknetz verbunden. Der eingesetzte baumustergeprüfte Plattformaufzug kann zwar auch im öffentlichen Bereich ohne Zugangsbeschränkung genutzt werden, zur Sicherung gegen unbefugte Benutzung und Schäden durch Vandalismus hat die Stadt Hamburg sich aber für eine Ausstattung mit einem Transpondersystem entschieden. Die Nutzung des Aufzugs ist somit nur befugten Personen möglich.

 

Der Einbau des Plattformaufzugs wurde im Oktober 2020 innerhalb von drei Tagen durchgeführt. Nach der Montage wurden bauseitig noch einige Arbeiten erledigt, beispielsweise das Schließen von Lücken zum Mauerwerk, die Anbindung des Fußbodens für einen bündigen Zugang in den Aufzug oder die Herstellung der Beleuchtung vor den Aufzugstüren, bevor im Januar 2021 die Prüfung vor Inbetriebnahme durch eine Zugelassene Überwachungsstelle stattfand. Diese ist immer dann notwendig, wenn die Förderhöhe des Aufzugs über drei Meter beträgt und dieser in einem öffentlich zugänglichem Gebäude genutzt wird.

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