In folgenden Bundesländern gilt keine Überwachungspflicht für Aufzugsanlagen, die als Maschinen nach RL2006/42/EG definiert sind – Förderhöhe egal:
Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen*, Saarland und Thüringen.
*(Stand 01/2020, vorbehaltlich Änderungen der einzelnen Bauordnungen der einzelnen Länder)
Bitte prüfen Sie in Ihrem Interesse die aktuelle (Landes-)Bauordnung in Ihrem Bundesland, nicht notwendig in NRW)
Die Prüfpflicht für privat genutzte Aufzuganlagen entfällt, wodurch Privatnutzer von einer massiven Senkung der laufenden Kosten profitieren können.