In Sachsen trat am 01.Juli.2017 die neue Richtlinie zur Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (RL Wohnraumanpassung – RL WRA) in Kraft.
Für den Umbau ihrer Wohnung oder ihres Einfamilienhauses können Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nun bis zu 8.000 € Förderung vom Freistaat Sachsen erhalten. Rollstuhlfahrer können gemäß DIN 18040-2 mit der Kennzeichnung „R“ sogar bis zu 20.000 € erhalten.
Weiterführende Informationen unter:
www.barriere-frei-planen.de/foerderung-wohnraumumbau und www.soziales.sachsen.de