Für einen Plattformlift / Plattformaufzug wird ein 3Phasen 400V Anschluss benötigt bzw. eine Spannung von 230 V (1-phasig) falls ein Frequenzregler eingebaut wird. Hebebühnen fü Rollstuhlfahrer und behindertengerechte Treppenlifte benötigen lediglich eine Standard – Stromversorgung von 230V.
Treppenlifte und Hebebühnen werden in der Regel innerhalb eines Tages eingebaut (Montagedauer). Bei einem Plattformlift bzw. Plattformaufzug hängt die Aufbauzeit von der Förderhöhe, der Anzahl der Haltestellen und der gewünschten Sonderausstattungen ab. So muss eine Montagezeit von zwei bis fünf Tage eingeplant werden.
Für einen Plattformlift/-aufzug muss in der Regel eine Lieferzeit von sechs bis neun Wochen eingeplant werden. Für einen kurvigen Treppenlift ca. vier bis sechs Wochen, für einen geraden Treppenlift normalerweise nur ein bis zwei Wochen. Die genauen Angaben und Auskünfte zu den Lieferzeiten unser anderen Produkte erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Eine Überfahrt ist nicht nötig. Die Unterfahrt unserer Plattformlifte beträgt nur 5cm.
Ein getrennter Schacht muss vorher nicht eingebaut werden, er ist Teil der Aufzugsanlage und wird daher mitgeliefert.
Der Plattformlift Cibes A5000 überwindet im Innenbereich max. 13m, im Außenbereich hingegen beträgt die max. Förderhöhe 9m. Für den Pluto, ein Plattformaufzug mit geringeren Außenmaßen, gilt die max. Förderhöhe von 12m.
Treppenlifte gibt es sowohl für gerade als auch für kurvige Treppen mit oder ohne Podesten. Die Anfertigung erfolgt für kurvige Treppen allerdings individuell, so dass hier mit längeren Lieferzeiten und höheren Kosten gerechnet werden muss.
Für den Plattformaufzug Cibes A5000 gibt es neben den Standardgrößen (1600 x 1400m und 1600 x 1500mm Lochungsmaß) noch weitere Plattform- und Lochungsmaße. Diese finden Sie HIER (PDF-Datei). Die kleinsten Ausmaße hat allerdings der Living Mini mit einem Lochungsmaß von 1.140x880mm bei einer Plattformgröße von 880x805mm.
Die Beratung vor Ort ist vollkommen kostenlos und unverbindlich!
Für eine genaue Angebotskalkulation ist es meist nötig, dass sich einer unserer Techniker vor Ort ein Bild über die Gegebenheiten macht.
Generell kann ein Zuschuss in Höhe von maximal 4.000,- Euro im Rahmen der Pflegeversichrung beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die betreffende Person in einer Pflegestufe (0 bis 3) ist. Wichtig hierbei ist allerdings, dass dies beantragt wird BEVOR die Anlage eingebaut wird, denn nachträglich werden diese Zuschüsse nicht bewilligt.
Der Unterschied, der schon durch die Bezeichnung deutlich wird ist, dass bei einem Plattformaufzug lediglich eine Plattform bewegt wird, die eine L-Form besitzt. Es gibt also keine geschlossene Kabine. Der Schacht wird bei einem Plattformaufzug mitgeliefert und muss nicht vorher einzeln von einem Schachtbauer installiert werden. Außerdem sind keine Überfahrt und nur 5cm Unterfahrt nötig. Gerade zum Nachrüsten eignet sich somit der Plattformaufzug. Weitere Unterschiede sind, dass ein Plattformaufzug eine geringere max. Geschwindigkeit (0,15m/sek.) hat und über eine Totmannsteuerung bedient wird, d.h. dass sich der Aufzug nur dann bewegt, wenn die Taste gedrückt gehalten wird.
Ja, unsere Plattformauflifte bauen wir in ganz Deutschland ein.