Allgemeine Informationen zu Fördermitteln
Finden Sie Ihre Fördermöglichkeit
Hier erhalten Sie Informationen über die uns bekannten möglichen Förderprogrammen für den Einbau von einigen unserer Produkte. Wir erheben mit dieser Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit und übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit bzw. Aktualität der Informationen. Wir bitten Sie, sich jeweils VOR Beginn des Projekts mit der zuständigen Institution in Verbindung zu setzen, um die genauen Konditionen abzufragen und abzuklären, ob Ihr konkretes Projekt förderungsfähig ist. Wir sind ständig bestrebt diese Liste zu aktualisieren und zu erweitern.
Barrierereduzierung - Investitionszuschuss
Nr. 455-B der KfW für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort.
Das Wichtigste in Kürze
- Zuschuss bis zu 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen
- Zuschuss bis zu 6.250 Euro für den Standard Altersgerechtes Haus
- unabhängig von Ihrem Alter
- für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen
- auch für den Kauf von umgebautem, barrierereduziertem Wohnraum
Wichtige Informationen zur Förderung: Sie müssen alle bereits erhaltenen Förderungen aus den Produkten Altersgerecht Umbauen Kredit und Zuschuss (155, 159, 455-B und 455-E) auf den Förderhöchstbetrag anrechnen. Gegebenenfalls reduzieren sich dadurch Ihre förderfähigen Kosten und der Zuschussbetrag.
Bitte stellen Sie für alle geplanten Fördermaßnahmen einen Antrag. Mehrere Anträge für einzelne Fördermaßnahmen sind nicht erforderlich
Programm IKU Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen
Diesen Kredit können Sie auch nutzen, um Barrieren abzubauen – zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden, Verkehrsanlagen und im öffentlichen Raum.
Das Wichtigste in Kürze
- Förderkredit ab 5,21 %
- effektiver Jahreszins
- i.d.R. bis zu 50 Mio. Euro Kredit für viele verschiedene Verwendungszwecke
- bis zu 30 Jahre Kreditlaufzeit und Zinsbindung für 10 oder 20 Jahre
Kombination mit weiteren Fördermitteln möglich
Programm „Förderung von investiven Maßnahmen“ des Landes NRW
Zuschuss vom Land
Programm „Förderung von investiven Maßnahmen“ des Landes NRW. Das Land NRW gewährt unter anderem für bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand zinsgünstige Darlehen. Ansprechpartner sind die zuständigen Ämter für Wohnungswesen bzw. die Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen auf www.foerderdatenbank.de.
Zuschüsse durch die Pflegekasse
Bereits ab Pflegegrad 1
Die Pflegeversicherung bietet finanzielle Unterstützung für den Einbau von Liften und Treppenliften, um die Mobilität und Sicherheit von Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu verbessern.
Dort können Sie einen Zuschuss von bis zu € 4.000,- für die Anschaffung und den Einbau eines Treppenlifts beantragen. Dieser Zuschuss dient der altersgerechten Gestaltung Ihrer Wohnumgebung und kann für alle Maßnahmen zur Barrierereduzierung verwendet werden.
Um den Zuschuss zu beantragen, stellen Sie vor dem Einbau eines Lifts einen Antrag auf altersgerechte Wohnraumanpassung bei Ihrer Pflegekasse. Nur so kann die Maßnahme bewilligt werden.
Die Pflegekasse fördert die Anschaffung von Treppenliften in verschiedenen Ausführungen, z. B.:
- Sitzlifte: Für die komfortable Beförderung einer Person.
- Hublifte: Geeignet für Rollstuhlfahrer und Personen mit Gehbehinderung.
- Plattformlifte: Platzsparende Lösung für den Innen- und Außenbereich.
Weitere Vorteile:
- Zweimaliger Zuschuss möglich: Bei Änderung des Hilfebedarfs kann nach Rücksprache mit der Pflegekasse ein weiterer Zuschuss gewährt werden.
- Förderung für Ehepaare: Bei Ehepaaren mit jeweils anerkanntem Pflegegrad können bis zu € 8.000,- an Zuschüssen gewährt werden.
- Förderung für Mehrpersonenhaushalte: In Haushalten mit mehreren pflegebedürftigen Personen kann die Förderung sogar bis zu € 16.000,- betragen.
- Reduzierung der Eigenkosten: Durch die Unterstützung der Pflegekasse wird Ihr Eigenanteil für die Anschaffung eines Lifts deutlich reduziert.
- Für die formale Antragsstellung gibt es bei Ihrer Krankenkasse entsprechende Formulare. Diese erhalten Sie auf Anfrage direkt bei einer Ansprechperson oder häufig auch auf der Website der Pflegekasse zum einfachen Download.