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Förderprogramme

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Allgemeine Informationen zu Fördermitteln

Finden Sie Ihre Fördermöglichkeit

Hier erhalten Sie Informationen über die uns bekannten möglichen Förderprogrammen für den Einbau von einigen unserer Produkte. Wir erheben mit dieser Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit und übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit bzw. Aktualität der Informationen. Wir bitten Sie, sich jeweils VOR Beginn des Projekts mit der zuständigen Institution in Verbindung zu setzen, um die genauen Konditionen abzufragen und abzuklären, ob Ihr konkretes Projekt förderungsfähig ist. Wir sind ständig bestrebt diese Liste zu aktualisieren und zu erweitern.

Sie haben Fragen zu Förderprogrammen?

Wir beraten Sie gerne!

Barrierereduzierung - Investitionszuschuss

Nr. 455-B der KfW für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort.

Das Wichtigste in Kürze
  • Zuschuss bis zu 2.500 Euro für Einzel­maßnahmen
  • Zuschuss bis zu 6.250 Euro für den Standard Alters­gerechtes Haus
  • unabhängig von Ihrem Alter
  • für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen
  • auch für den Kauf von umgebautem, barriere­reduziertem Wohnraum
  • Wichtige Informationen zur Förderung: Sie müssen alle bereits erhaltenen Förderungen aus den Produkten Alters­gerecht Um­bauen Kredit und Zuschuss (155, 159, 455-B und 455-E) auf den Förder­höchst­betrag anrechnen. Gegebenen­falls reduzieren sich dadurch Ihre förder­fähigen Kosten und der Zuschuss­betrag.

    Bitte stellen Sie für alle geplanten Förder­maß­nahmen einen Antrag. Mehrere Anträge für einzelne Förder­maß­nahmen sind nicht erforderlich

    https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/Variante-2-455-B.html

Programm IKU Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen

Diesen Kredit können Sie auch nutzen, um Barrieren ab­zu­bauen – zum Bei­spiel in öffent­lichen Ge­bäuden, Verkehrs­anlagen und im öffent­lichen Raum.

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab 5,21 %
  • effektiver Jahreszins
  • i.d.R. bis zu 50 Mio. Euro Kredit für viele verschie­dene Verwendungszwecke
  • bis zu 30 Jahre Kredit­laufzeit und Zins­bindung für 10 oder 20 Jahre

Kombination mit weiteren Förder­mitteln möglich

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunale-Unternehmen/F%C3%B6rderprodukte/Investitionskredit-kommunale-Unternehmen-(148)/

Programm „Förderung von investiven Maßnahmen“ des Landes NRW

Zuschuss vom Land

Programm „Förderung von investiven Maßnahmen“ des Landes NRW. Das Land NRW gewährt unter anderem für bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand zinsgünstige Darlehen. Ansprechpartner sind die zuständigen Ämter für Wohnungswesen bzw. die Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen auf www.foerderdatenbank.de.

Zuschüsse durch die Pflegekasse

Bereits ab Pflegegrad 1

Die Pflegeversicherung bietet finanzielle Unterstützung für den Einbau von Liften und Treppenliften, um die Mobilität und Sicherheit von Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu verbessern.

Dort können Sie einen Zuschuss von bis zu € 4.000,- für die Anschaffung und den Einbau eines Treppenlifts beantragen. Dieser Zuschuss dient der altersgerechten Gestaltung Ihrer Wohnumgebung und kann für alle Maßnahmen zur Barrierereduzierung verwendet werden.

Um den Zuschuss zu beantragen, stellen Sie vor dem Einbau eines Lifts einen Antrag auf altersgerechte Wohnraumanpassung bei Ihrer Pflegekasse. Nur so kann die Maßnahme bewilligt werden.

Die Pflegekasse fördert die Anschaffung von Treppenliften in verschiedenen Ausführungen, z. B.:

  • Sitzlifte: Für die komfortable Beförderung einer Person.
  • Hublifte: Geeignet für Rollstuhlfahrer und Personen mit Gehbehinderung.
  • Plattformlifte: Platzsparende Lösung für den Innen- und Außenbereich.

 

Weitere Vorteile:

    • Zweimaliger Zuschuss möglich: Bei Änderung des Hilfebedarfs kann nach Rücksprache mit der Pflegekasse ein weiterer Zuschuss gewährt werden.
    • Förderung für Ehepaare: Bei Ehepaaren mit jeweils anerkanntem Pflegegrad können bis zu € 8.000,- an Zuschüssen gewährt werden.
    • Förderung für Mehrpersonenhaushalte: In Haushalten mit mehreren pflegebedürftigen Personen kann die Förderung sogar bis zu € 16.000,- betragen.
    • Reduzierung der Eigenkosten: Durch die Unterstützung der Pflegekasse wird Ihr Eigenanteil für die Anschaffung eines Lifts deutlich reduziert.
    • Für die formale Antragsstellung gibt es bei Ihrer Krankenkasse entsprechende Formulare. Diese erhalten Sie auf Anfrage direkt bei einer Ansprechperson oder häufig auch auf der Website der Pflegekasse zum einfachen Download.

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