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Hier erhalten Sie Informationen über die uns bekannten möglichen Förderprogrammen für den Einbau von einigen unserer Produkte. Wir erheben mit dieser Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit und übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit bzw. Aktualität der Informationen. Wir bitten Sie, sich jeweils VOR Beginn des Projekts mit der zuständigen Institution in Verbindung zu setzen, um die genauen Konditionen abzufragen und abzuklären, ob Ihr konkretes Projekt förderungsfähig ist. Wir sind ständig bestrebt diese Liste zu aktualisieren und zu erweitern.

 

1. Programm „Altersgerecht Umbauen“ der KfW-Bankengruppe

Für das Jahr 2017 sind die vorgesehenen Bundesmittel aufgebraucht. Daher sind keine neuen Anträge zur Barrierereduzierung mehr möglich. Eine Förderung für 2018 ist gegebenenfalls möglich, sollten wieder Mittel im Bundeshaushalt vorgesehen werden.

 

2. Programme „Sozial investieren“ und „Kommunal Investieren“ der KfW Bankengruppe speziell für soziale bzw. kommunale Träger

Unter anderem für den Einbau eines unserer Produkte können gemeinnützige Organisationsformen (einschließlich Kirchen) oder kommunale Träger bei der KfW Bankengruppe zinsgünstige Kredite beantragen. Möglich ist dies unter den Programmen „Sozial investieren (Programmnummer: 147)“ oder „Kommunal investieren (Programmnummer: 148)“. Zu beachten ist, dass hierfür VOR Beginn des Vorhabens bei der Hausbank ein Antrag gestellt werden muss.

 

3. Programm „Förderung von investiven Maßnahmen“ des Landes NRW

Das Land NRW gewährt unter anderem für bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand zinsgünstige Darlehen. Ansprechpartner sind die zuständigen Ämter für Wohnungswesen bzw. die Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen. Die genauen Richtlinien und Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Förderdatenbank (dort brauchen Sie bei der Förderrecherche nur den Suchbegriff „BestandsInvest“ eingeben und gelangen dann zu den Richtlinien: „Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand (RL BestandsInvest)“).
Weitere Informationen auf www.foerderdatenbank.de.

 

4. Zuschüsse durch die Pflegekasse

Für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes eines Pflegebedürftigen kann bei der Pflegekasse die Übernahme der Kosten in Höhe von max. 4.000,00 Euro beantragt werden. Ein Eigenanteil wird nicht erhoben. Unter wohnumfeldverbessernden Maßnahmen fallen entweder Umbaumaßnahmen oder technische Hilfen im Haushalt. Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, erhöht sich die Leistung auf bis zu 16.000,00 Euro je Maßnahme.
Dabei sind alle Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Zuschussgewährung zur Wohnumfeldverbesserung notwendig sind, als eine Verbesserungsmaßnahme auf der Grundlage des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Hilfsbedarfs zu werten. Nur wenn sich die Pflegesituation ändert und aus diesem Grund eine weitere Maßnahme zur Wohnumfeldverbesserung erforderlich wird, handelt es sich um eine neue Maßnahme.
Voraussetzung für den Zuschuss ist generell, dass die betreffende Person einer der Pflegestufen 0-3 zugeordnet ist. Zu beachten ist darüber hinaus, dass der Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden muss, bevor eine Maßnahme durchgeführt wird (z.B. Einbau eines Treppensitzliftes), denn nachträglich werden diese Zuschüsse nicht bewilligt.

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