Einfamilienhaus für den späteren Einbau eines Aufzugs vorbereiten
Was muss ich beachten, wenn ich in meinem Eigenheim später möglichst einfach und kostengünstig einen Aufzug nachrüsten will?
Vorbereitende Maßnahmen. Ein kleiner Plattformaufzug bietet im Vergleich zu einem Treppenlift deutlich mehr Komfort und Flexibilität. Gerade für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder ältere Personen kann er die Lebensqualität erheblich verbessern. Die Installation ist mit gewissen Vorkehrungen und Planungen verbunden, kann aber den Wert der Immobilie deutlich steigern. Nachfolgend einige Punkte, die im Vorfeld zu beachten sind, wenn später in einer Immobilie ein Plattformaufzug möglichst einfach nachgerüstet werden soll:
Vorbereitende Maßnahmen und Überlegungen:
Welche Größe für den Aufzug ist geplant?
- Nutzung durch Rollstuhl oder Rollatorfahrer, der allein unterwegs ist: Plattformgröße ca. 1080 mm x 800 mm, Türöffnung 760 mm bis 800 mm, dieses Maß ist nicht DIN-gerecht aber weitestgehend praxistauglich. Natürlich können zwei stehende Personen bequem den Aufzug nutzen, ebenso wie Wäschekörbe, Getränkekisten, Koffer oder Ähnliches, damit transportieren. Die erforderlichen Außenmaße betragen 90 cm x 1,35 m, zuzüglich Einbautoleranz 92 cm mal 137 cm. Sofern das System in einem Treppenauge geplant ist, gilt es zu bedenken, dass der Handlauf – sollte sich dort einer befinden – auch noch von einer Hand umfasst werden muss. Von daher empfiehlt es sich, zusätzlich 5 cm an jeder Seite an Platz vorzuhalten, so dass sich für das Treppenauge ein Maß von 1 m Breite und 1,40 m Länge ergibt.
- Nutzung durch Rollstuhlfahrer plus Begleitperson: Plattformgröße ca. 1460 mm x 1100 mm, Türöffnung 900 mm Inklusive der vorgeschriebenen Zusatzmaße kommt man auf einen Platzbedarf von 1,46 m Breite und 1,60 m Länge
Gerade im Einfamilienhausbereich wird weitestgehend die erste Variante gewählt, da sie auch deutlich weniger Platz einnimmt.
Statik:
- Tragfähigkeit des Bodens im Aufstellbereich prüfen (Bei dem kleinen System kommt man auf ein Gesamtgewicht von ca. 1.000 kg, bei dem größeren System von ca. 1.600 kg, abhängig davon, wie groß der Glasanteil und die Haltestellenanzahl ausfällt)
- Evtl. zusätzliche Statikberechnung bei Unterkellerung (Aufzug bis in den Keller führen?)
- Aufstellfläche frei von Fußbodenheizung, Rohren und Leitungen
- Statisch gesehen fällt bei den Systemen die Last am Boden an. Im Bereich der Senkrechten wird hier nur eine versteifende Wirkung benötigt. Diese kann im Bereich der auflaufenden Treppe gefunden werden, ebenso wie im Bereich der Decke eine Befestigung erfolgen kann. Diese hat nur sehr geringe Kräfte von ca. 50 kg Zug zugrunde.
Elektrik:
- Anschlussleitung NYM 5 x 2,5 mm²
- Erdungsleitung 1 x 10 mm²
- Telefonkabel 2 x 2 x 0,8 mm² (für Notfalltelefon, Dieses wird in den seltensten Fällen gebraucht, da heutzutage meistens mit einem GSM-Modul und einer Handykarte gearbeitet wird, aber da es durch schlechte Netzabdeckung oder extreme Isolierung dazu kommen kann, dass diese Module keinen oder nur schlechten Empfang haben, ist es sinnvoll, prophylaktisch ein solches Telefonkabel für alle Fälle vorzusehen).
Raumhöhe
- Da gerade bei Einfamilienhäusern häufig die Dachschräge im Bereich der Treppe verläuft, ist bei der Planung darauf zu achten, dass in der gesamten Aufstellfläche des Aufzuges mindestens 2,30 m, gemessen von OKFF, der oberen Zugangsebene, vorhanden sind. Sollte dieses baurechtlich oder aus anderen Gründen Probleme bereiten, kann darüber nachgedacht werden, in der Aufstellfläche des Aufzuges ein entsprechendes Dachfenster vorzusehen. Hier können meistens noch ca. 25-30 cm zusätzlicher Raum gewonnen werden. Sollte es dann erforderlich sein, den Aufzug nachzurüsten, müsste nicht später ein solches Fenster versetzt oder nachgerüstet werden.
TÜV/DEKRA...
- Bis 3 m (von OKFF zu OKFF) in ganz Deutschland keine Prüfung durch Sachverständigen erforderlich
- Ab 3 m keine Prüfung durch TÜV oder DEKRA in NRW, Bayern, Sachsen, Saarland, Thüringen (Stand 2024)
Wartung:
- Jährliche Wartung empfohlen (bei Nutzungshäufigkeiten von nicht mehr als 20 Fahren im Schnitt am Tag – wird bei privaten Betreibern in der Regel nie überschritten)
- Keine 24-Stunden-Notrufbereitschaft erforderlich
- Sinnvoll und in jedem Fall erforderlich ist ein zusätzliches Telefon auf der Plattform, um sich im seltenen Extremfall entsprechende Hilfe holen zu können (GSM-Modul oder Festnetzanschluss)
Barrierefreie Gestaltung bringt somit viele Vorteile – und zwar nicht nur für Menschen mit körperlichen Behinderungen. Daher ist auch der Begriff „behindertengerecht“ kaum noch gebräuchlich. Warum? Stellen Sie sich vor: Sie stehen mit schweren Einkaufstüten in den Händen vor einer Tür und müssen zum Öffnen Ihren Ellbogen verwenden.
Barrierefreies Bauen und Wohnen macht Ihr Leben somit nicht nur „behindertengerecht“, sondern hindernisfrei. Barrierefreiheit kommt allen Menschen zugute und kann ihr Leben positiv verändern. So helfen schwellenfreie Eingänge und breite Türen nicht nur alten Menschen oder Personen mit Gehhilfen oder anderen Einschränkungen, sondern auch Familien mit Kinderwagen oder Reisenden mit schwerem Gepäck. Barrierefreiheit bedeutet Komfort, Inklusion und hohe Lebensqualität für alle.