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Entfall der Prüfpflichten (TÜV, DEKRA, GTÜ…) von weder zu gewerblichen noch zu wirtschaftlichen Zwecken verwendeten Aufzugsanlagen

In folgenden Bundesländern gilt keine Überwachungspflicht für Aufzugsanlagen, die als Maschinen nach RL2006/42/EG definiert sind – Förderhöhe egal:

Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen*, Saarland und Thüringen.

*(Stand 01/2020, vorbehaltlich Änderungen der einzelnen Bauordnungen der einzelnen Länder)

Bitte prüfen Sie in Ihrem Interesse die aktuelle (Landes-)Bauordnung in Ihrem Bundesland, nicht notwendig in NRW)

Die Prüfpflicht für privat genutzte Aufzuganlagen entfällt, wodurch Privatnutzer von einer massiven Senkung der laufenden Kosten profitieren können.

 

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